Kläranlagen

Nachbehandlung des gereinigten Abwassers

Das biologisch gereinigte Abwasser muss den Vorgaben der Abwasserverordnung entsprechen. Je nach Ausbaugröße der Anlage und behördlicher Vorgabe sind diese verschieden.

Bei Kläranlagen mit einer Ausbaugröße bis 1000 Einwohner sind die Mindestanforderungen: BSB5 ≤ 40 mg/l und CSB ≤ 150 mg/l

Es können durch die Untere Wasserbehörde auch weitergehendeAnforderungen an die Qualität des gereinigten Abwasser gestellt werden, insbesondere in sensiblen Bereichen, z.B. in Grundwasser- schutzgebieten, bei Einleitung in stehende Gewässer, in Fischteiche, in Landschaftsschutzgebieten: 

Dies können sein:

  • Stickstoffabbau (N, D): Viele der am Markt angebotene Reinigungssysteme haben eine Zulassung zum Stickstoffabbau, einige sogar serienmäßig.

    Dabei bedeutet N = Nitrifizierung und D = Denitrifikation

  • Phosphatabbau (P): Hierbei wird hinter der biologischen Reinigungsanlage ein Modul zur Phosphat-Eliminierung, meist als Fällung, eingebaut.

  • Hygienisierung (H): Hierbei wird das Reinigungsverfahren der Membranbelebungsanlage angewandt oder hinter der biologischen Reinigungsanlage ein UV-Zusatzmodul eingebaut.

Das gereinigte Abwasser kann hinter der Kläranlage eingeleitet werden:

  1. in den nächsten Vorfluter: Hierzu ist eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde einzuholen, ohne das in der Regel eine weitere Nachbehandlung notwendig ist.

  2. in das Grundwasser: Hier ist ebenso eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich, wobei eine Nachbehandlung erfolgen muss, in der Regel durch eine Versickerungsanlage. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Versickerung, unter Beachtung des Grundwasserstandes am Stand- ort. Beispiele zur Versickerung werden auf unserer Internetseite unter Regenwassernutzung dargestellt, wobei bei der Versickerung von Abwasser häufig behördliche Auflagen zu beachten sind..

  3. in die örtliche Kanalisation: Das gereinigte Abwasser kann in die örtliche Kanalisation eingeleitet werden, entweder in das Mischsystem oder in die Abwasserleitung beim Trennsystem. Dazu erteilt der örtlich zuständige Abwasserverband bzw. die Stadt oder Gemeinde die Genehmigung, wobei Gebühren für die Einleitung anfallen.