Kläranlagen

Inbetriebnahme und Wartung

Alle von uns geplanten und ausgeführten Kläranlagen werden durch eigenes Personal in Betrieb genommen.

Der Betreiber erhält von uns mit der Übergabe der Kläranlage eine umfassende und ausführliche Einweisung in seine "Anlage".

Ebenso wird von uns die gesetzlich vorgeschriebene Wartung der Kläranlage vorgenommen, einschließlich der erforderlichen Laboruntersuchungen. Der Kunde erhält hierzu einen qualifizierten Wartungsbericht zur Vorlage bei den Behörden.

Wir verfügen über die notwendigen Kenntnisse und langjährige Erfahrung beim Betrieb und der Wartung von Kleinkläranlagen. Dazu haben wir die Fachkunde bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) erworben und die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt.

Die Wartungen erfolgen durch uns gemäß den Vorgaben der Behörden und der Bauartzulassung ein bis drei mal jährlich.

Die Anforderungen an eine Kleinkläranlage sind in Verordnungen der Länder geregelt, z.B. in der Kleinkläranlagenverordnung Sachsen, sowie der Bauartzulassung des jeweiligen Reinigungssystems.

Im Falle einer Havarie sind wir für Sie über unseren Telefonanschluß 034363/509741 erreichbar.