Kläranlagen

pfeil Förderung von Kleinkläranlagen
  • Seit März 2007 wird der Neubau von vollbiologischen Kleinkläranlagen und die Sanierung/Umrüstung von Mehrkammergruben mit einer Vollbiologie vom Freistaat Sachsen gefördert. 
  • Die Grundförderung für 4 Einwohner beträgt 1.500 EUR bei einem Neubau auf bebauten Grundstücken und 1.000 EUR bei einer Nach- rüstung. Für jeden Einwohner mehr kommen 150 EUR hinzu.
  • Für höhere Reinigungsanforderungen gibt es weitere Zuschläge.
  • Weitere Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen erhalten Sie nachfolgend in einem Faltblatt des Sächsischen Umweltministeriums:

          Flyer Förderung

  • Bei der Beantragung der Fördermittel und Antragsstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Impressum