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| Kläranlagen |
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Förderung
von Kleinkläranlagen
- Seit März 2007 wird der Neubau von vollbiologischen Kleinkläranlagen und
die Sanierung/Umrüstung von Mehrkammergruben mit einer Vollbiologie vom Freistaat
Sachsen gefördert.
- Die Grundförderung für 4 Einwohner beträgt 1.500 EUR bei einem Neubau auf
bebauten Grundstücken und 1.000 EUR bei einer Nach- rüstung. Für jeden Einwohner mehr kommen 150 EUR hinzu.
- Für höhere Reinigungsanforderungen gibt es weitere Zuschläge.
- Weitere Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen erhalten
Sie nachfolgend in einem Faltblatt des Sächsischen Umweltministeriums:
Flyer
Förderung
- Bei der Beantragung der Fördermittel und Antragsstellung sind wir Ihnen
gerne behilflich.
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Impressum
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